Daniel Mannel Geigenbau

Atelier für Kontrabässe

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Daniel Mannel Geigenbau

§ 1 Allgemeines
1.1
Für alle, auch zukünftige Lieferungen und Leistungen einschließlich Vorschlägen, Beratungen und sonstigen Nebenleistungen, gelten ausschließlich meine nachstehenden Bedingungen. Allen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ich ihnen nicht nochmals nach Erhalt ausdrücklich widerspreche. Spätestens mit der Entgegennahme meiner Waren und Leistungen gelten die unten stehenden Bedingungen als anerkannt. Abweichende Vorschriften des Kunden bedürfen stets meiner schriftlichen Zustimmung.
1.2
Kundendaten werden gespeichert, gemäß § 22 DSG.
§ 2 Versand
2.1
Der Versand und dessen Risiko von Waren geht zu Lasten des Bestellers.
2.2
Bei Nichtabnahme der Ware erfolgt auch der Rücktransport der Waren zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sachgemäß zu verpacken und in Absprache mit der Geigenbauwerkstatt Daniel Mannel, ausreichend zu versichern.
2.3
Der Versand und dessen Risiko von Reparaturen geht zu Lasten des Kunden.
2.4
Wählt der Kunde beim Rücktransport ein selbstbestimmtes, nicht vereinbartes Unternehmen, eine eigene Verpackung oder erfolgt eine unsachgemäße Nutzung der zur Verfügung gestellten Verpackung, gehen eventuelle Probleme bei Schadensfällen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.
§ 3 Lieferzeit
Genannte Liefertermine gelten stets nur als annähernde Richtangaben, wobei ich stets bemüht bin, angegebene Termine einzuhalten.
§ 4 Änderungsvorbehalt
Handelsübliche und zumutbare Abweichungen von Abmessungen, Gewichten, Farben und Maserungen bleiben vorbehalten.
§ 5 Sonderbestellungen
5.1
Auf Wunsch des Kunden werden Sonderbestellungen nach den Vorstellungen des Kunden angefertigt. Für derartige Sonderbestellungen behalte ich mir vor, bis spätestens zu Beginn der Ausführung des Auftrages eine Anzahlung von 25% des vereinbarten Verkaufspreises und Wertes in Rechnung zu stellen. Diese Anzahlung wird nicht rückerstattet.
5.2
Die Bestellung ist rechtsbindend. Alle in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Wünsche müssen vom Hersteller in handelsüblichen und zumutbaren Toleranzen in Abmessungen, Gewichten, Farben und Maserungen erfüllt werden. In der Beratung vorgeschlagene Einzelheiten gelten als akzeptiert.
5.3
Nicht erwähnte Wünsche und Einzelheiten, werden handelsüblich ausgeführt. Ein Kaufrücktritt kann sich aus diesem Zusammenhang nicht ergeben.
§ 6 Ansichtsleihverträge
6.1
Der Kunde hat das Recht, Waren zu testen. Dafür schließt der Kunde mit der Geigenbauwerkstatt Daniel Mannel einen Ansichtsleihvertrag ab. Die Bedingungen des Ansichtsleihvertrages sind rechtsbindend und verpflichten nicht zum Kauf.
6.2
Dem Kunden obliegt ein bestimmungsgemäßer und achtsamer Umgang mit der entliehenen Ware. Er haftet für sämtliche Schäden.
6.3
Der Kunde verpflichtet sich, die zur Ansicht überlassene Ware unverzüglich zurückzubringen, wenn keine Kaufabsicht besteht, spätestens jedoch nach 14 Tagen.
§ 7 Längerfristige Leihverträge
7.1.
Der Leihnehmer ist für Beschädigung, Abhandenkommen und Verlust haftbar.
Der Leihnehmer ist darauf aufmerksam gemacht, dass es keinen Rechtsanspruch auf Regelung über eine Haftpflicht- oder Hausratsversicherung gibt. Ihm ist eine spezielle Instrumentenpolice angeboten worden. Trägt er das Risiko nicht selber, erklärt er sich in diesem Zusammenhang damit einverstanden, die Versicherungskosten zu übernehmen.
7.2
Kommt der Leihnehmer in Zahlungsverzug, kann der Leihvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
7.3
Bei Eintritt eines Schadens am Instrument, Bogen oder Etui verpflichtet sich der Leihnehmer, den Schaden innerhalb von 3 Arbeitstagen bei der Geigenbauwerkstatt Daniel Mannel anzuzeigen.
7.5
Die Reparatur der entliehenen Ware ist nur nach vorherigem Einverständnis der Geigenbauwerkstatt Daniel Mannel erlaubt.
7.6
Bei Veränderung der Kontaktdaten des Leihnehmers wie Name, Adresse, Telefonnummer und Kontodaten verpflichtet sich der Leihnehmer, alle Änderungen der Geigenbauwerkstatt Daniel Mannel unverzüglich mitzuteilen.

§ 8 Reparatur
8.1
Die Geigenbauwerkstatt Daniel Mannel, führt die Reparaturen sorgfältig im Auftrag des Kunden aus.
Sämtliche Risiken (auch die, die üblicherweise von einer Instrumentenversicherung übernommen werden) bleiben für die laufende Zeit dieses Vertrages beim Auftraggeber (im Regelfall der Eigentümer). Dabei ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Anzeigen gegenüber Versicherungen selbst wahrzunehmen.
Für Beschädigungen des Instrumentes/ Bogens/ sonstigen Reparaturgegenstandes haftet die Geigenbauwerkstatt Daniel Mannel, nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Inhaber Daniel Mannel oder einem der Mitarbeiter verursacht worden ist. Auch hier bleiben eventuelle Anzeigepflichten gegenüber Versicherungen beim Auftraggeber.
Weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
8.2
Sollte sich bei der Durchführung der Reparatur herausstellen, dass weitere Arbeiten erforderlich sind, die den Auftrag der Reparatur überschreiten, wird die Geigenbauwerkstatt Daniel Mannel, den Auftraggeber benachrichtigen, es sei denn, die Kosten hierfür überschreiten die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur um nicht mehr als 20%
8.3
Für die Durchführung der Reparatur genannte Kosten stellen Schätzungen dar. Sie sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich.
8.4
Sofern nicht schriftlich ein bestimmter Fertigstellungstermin vereinbart ist, sind angegebene Reparaturtermine unverbindlich. Bei Nicht-Einhaltung entstehen keinerlei Ansprüche auf Wiedergutmachung der eventuell dadurch entstandenen wirtschaftlichen oder ideellen Schäden.
8.5
Die Rückgabe der Instrumente/ Bogen/ sonstigen Reparaturgegenstände erfolgt nur an den Auftraggeber. Kann anderweitig der Anspruch auf Herausgabe nachgewiesen werden, erfolgt die Herausgabe nur gegen zusätzliche ausreichende Legitimation
( Pass / Personalausweis).
8.6
Reklamationen bezüglich von Reparaturen sind innerhalb einer Woche nach Aushändigung des reparierten Instrumentes/ Bogens/ Gegenstandes vorzubringen. Später eingehende Reklamationen werden gegebenenfalls auf Kulanzweise berücksichtigt, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
8.7
Wird ein Instrument innerhalb von 3 Monaten nach schriftlicher Aufforderung, nicht abgeholt, ist die Geigenbauwerkstatt Daniel Mannel, von jeder Haftung befreit.
8.8
Die Geigenbauwerkstatt Daniel Mannel, ist berechtigt, die Herausgabe des Gegenstandes zu verweigern, wenn die Reparatur nicht bezahlt ist.
8.9
Wird ein Instrument/ Bogen nicht gemäß Punkt 8. 7 abgeholt, so ist die Geigenbauwerkstatt Daniel Mannel, berechtigt, den Reparaturgegenstand zur Deckung der Reparaturkosten bestmöglich zu veräußern. Eventuell anfallende Überschüsse werden dem Auftraggeber ausgezahlt.
§ 9 Kommission
9.1
Von Kunden werden Waren zum Zweck der Veräußerung in Kommission genommen. Der Kunde hat vor der Übergabe des Objektes zum Zwecke des Verkaufs eventuell anfallende Kosten für die Herstellung des Verkaufsgegenstandes zu übernehmen.
Die Geigenbauwerkstatt Daniel Mannel, engagiert sich für die Vermittlung an einen Käufer.
9.2
Der Anbieter versichert, dass ihm das Eigentum an der angebotenen Ware uneingeschränkt zusteht und Rechte Dritter daran nicht bestehen. Nach erfolgter Bezahlung geht das Eigentum unmittelbar an den Käufer über.
9.3
Die Versicherung des Instrumentes für die laufende Zeit dieses Vertrages wird vom Auftraggeber (derzeitiger Eigentümer) übernommen.
9.4
Die Firma Daniel Mannel, hat das Recht für die kurzfristige Überlassung des Instrumentes / des Bogens an einen Interessenten.
Das Instrument / der Bogen wird angeboten, wie es im Moment vorliegt.
Die Firma Daniel Mannel, darf jederzeit – auch ohne Rücksprache – kleinere Reparaturen ausführen, damit das Instrument / der Bogen in Ordnung einem Interessenten übergeben wird. Die Kosten, die dadurch entstehen, übernimmt bei Abholung der Auftraggeber, ansonsten werden sie dem Auszahlbetrag abgezogen.
9.5
Nach der Bezahlung durch den Käufer erhält der Kommissionär den vereinbarten Betrag netto.
Die den obigen Betrag übersteigende Summe bleibt als Verdienst und zur Deckung der Kosten und Steuern für die Firma Daniel Mannel. Dieser Teil wird mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer versteuert.
9.6
Die Kündigungsfrist für diesen Vertrag beträgt im Regelfall 5 Werktage. Sind jedoch Verkaufsverhandlungen im Gange, muss deren Ausgang abgewartet werden.
9.7
Eine Garantie für die Veräußerung der Ware kann dem Kommissionär nicht gewährt werden. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, das Kommissionsverhältnis ohne Angabe von Gründen aufzukündigen.
Falls in der Frist bis Ende der Kündigungsfrist ein Verkauf zustande kommt, kann der Kommissionär nicht vom Vermittlungsauftrag zurücktreten.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher dem Lieferer aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. Die Waren dürfen vor der vollständigen Zahlung weder an Dritte noch zur Sicherung übereignet werden.
§ 11 Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden sofort nach Erhalt fällig.
§ 12 Zahlungsverzug
Zahlungsverzug tritt 30 Tage nach Rechnungsstellung ein. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € pro Mahnung verrechnet. Außerdem werden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 2,5% je angefangenem Monat berechnet.
§ 13 Garantie
13.1
Ich gewähre für alle Waren 12 Monate volle gesetzliche Garantie mit anschließender Gewährleistung für weitere 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Rechnungsdatum.
13.2
Die Garantie umfasst weder unsachgemäße Handhabung, unsachgemäße Lagerung sowie gebrauchsbedingte Abnutzung. Durch eigenständige oder selbst veranlasste Veränderung an der Ware erlischt der Garantieanspruch.
§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingung unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bedingung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

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